Salamanderland

Philosophie
Über die Gründe
von Tierhaltung durch den Menschen kann in unterschiedlichste Richtungen
diskutiert und spekuliert werden. Was bleibt, ist das offensichtliche Bedürfnis, sich mit
Tieren zu beschäftigen. Die Motive dazu sind mannigfaltig.
Tatsächlich dürfte es keine Zivilisation geben,
die keinerlei Tierhaltung betrieben hat oder betreibt. Es scheint also so etwas
wie ein "Menschenrecht" auf ein Zusammenleben mit Tieren zu existieren.
Das
Salamanderland entstand ursprünglich
selbstverständlich auch aus dem Wunsch, eine emotionale Befriedigung aus der
Beschäftigung mit der als "Heimtier" eher ungewöhnlichen Ordnung der Schwanzlurche zu ziehen.
Schon bald
stellte sich für uns heraus, dass der Wissensstand über diese Tiergruppe
bemerkenswert gering war und ist. Woraus ein Spannungsfeld erwächst: Auf der
einen Seite das Bedürfnis und der Wunsch, diese Tiere zu pflegen, auf der
anderen Seite erhebliche Lücken im Wissen um das Wie dieser Pflege.
Hierin sieht das
Salamanderland
einen wesentlichen Zweck seiner Arbeit: Das Wissen über die physiologischen
Bedürfnisse von Schwanzlurchen zu vertiefen und insbesondere durch
Vermittlung dieser Erkenntnisse deren Haltung in institutionellen Einrichtungen
und Liebhaberhand immer weiter zu verbessern.
Diese von uns
erarbeiteten Daten werden auch von den gesetzgebenden Körperschaften herangezogen. Wir versuchen, teilweise durchaus erfolgreich, die
entsprechenden Bestimmungen zum Vorteil der Tiere zu beeinflussen. Ein Versuch,
der nicht konfliktfrei ablaufen kann.
Beabsichtigt doch die Behörde mit Hilfe der Tierschutzgesetze vor allem die Bedürfnisse des menschlichen
Betrachters einer Tierhaltung zu befriedigen. (Es ist schwierig, einem
Nichtfachmann zu erklären, dass ein bestimmter Molch sich in einer dunklen,
kühlen, feuchten und überdies extrem engen Röhre "wohler fühlt", als im hübsch
bepflanzten, Licht durchfluteten Großterrarium). Das Kriterium des "Wohlgefühls"
ist ein höchst subjektives und bedarf, auf Schwanzlurche angewandt, eingehender
Studien, die belegen können, welchen Aufenthaltsort die Tiere aus eigenem
Antrieb wählen oder unter welchen Bedingungen eine optimale Entwicklung möglich
wird. Derartige Studien sind allerdings bisher überaus rar.
Ein weiteres Kriterium für den Gesetzgeber sind einfach nachvollziehbare und
kontrollierbare Daten. Bei der komplexen Materie konnte es nicht ausbleiben,
dass das Kontrollierbare sich letztlich auf die äußeren Dimensionen eines
rechteckigen Glaskubus reduzierte. Das Fatale an der Vorgehensweise ist
allerdings, dass bei der Konzentration auf eine weitgehend vernachlässigbare
Größe, die eigentlich limitierenden Faktoren (Mikroklimate, Struktur, chemische
Beschaffenheit etc.) unberücksichtigt bleiben. Die Einhaltung der derzeit
geltenden Tierschutzbestimmungen illusioniert daher bloß in vielen Fällen eine für das
Tier adäquate Unterbringung.
Problematisch sind die einschlägigen europäischen Vorschriften unter anderem
auch deshalb, da sie- wie jedes Gesetz- wortgetreu eingehalten werden müssen.
Nun stellen die betreffenden Texte allerdings den jeweiligen Wissensstand der
Autoren zum Zeitpunkt des Erlassens dar und verhindern weitgehend künftige Experimente, um dieses Wissen
erweitern zu können. Trotz vielfacher Hinweise auf diese Problematik, scheint es
gegenwärtig nur schwer möglich, hier eine gesetzeskonforme Methode zu finden. Zu
fundamentalistisch erscheinen die Standpunkte.
Da hierdurch allerdings die ursprünglich zweifellos ehrliche Absicht, den Tieren
bessere Lebensbedingungen zu schaffen, eindeutig konterkariert wird, sind wir im
Salamanderland
zuversichtlich, dass in absehbarer Zeit hier begonnen werden wird, Vernunft
bezogene
Lösungen zu finden.
Einen weiteren
Problemkreis stellen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen dar, sind sie doch
in erster Linie auf den (illegalen) Tierhandel fokussiert. Nun stellt es kein
besonderes Geheimnis dar, dass der Handel etwa mit heimischen Schwanzlurchen so
gut wie nicht existiert und der inländische Jahresbedarf beispielsweise an
Teichmolchen mehr als ausreichend aus einem einzigen Tümpel beschafft werden
könnte! Der artenschutzrechtliche Individualschutz von Einzelexemplaren derart
hochproduktiver Arten, wie etwa der Wassermolche, ist schlicht unsinnig.
Bedenklich, sogar gefährlich ist diese Form des gesetzlichen Schutzes allerdings
dann, wenn er von den tatsächlichen Gefährdungsursachen unserer heimischen
Amphibien (Habitatverlust durch Landwirtschaft, Fischerei etc.) ablenkt.
Um es plaktiv auszudrücken: Die Kriminalisierung von ein paar Kindern, die sich
eine Handvoll Kaulquappen oder Molchlarven aus einem Tümpel holen, wird den
betreffenden Arten NICHT beim Überleben helfen!
Hier schießt man mit Kanonen auf Spatzen und obendrein in die verkehrte
Richtung!
Diese Ansichten von Artenschutz treiben seltsame Blüten: Es gibt eine ganze
Reihe vorgeblich seriöser Studien, die auch von den Behörden verwendet werden,
die bestimmte Schwanzlurcharten als "vom Tierhandel gefährdet" einstufen. Das,
obwohl nachweislich noch kein Tier der betreffenden Arten tatsächlich bisher im
Handel aufgetaucht ist. (z.B.: Neurergus microspilotus, Neurergus crocatus,
Lyciasalamandra etc.)
Die Verbreitung solcher Verfälschungen lässt Zweifel an der Glaubwürdigkeit
der Autoren aufkommen und lenkt in unzulässiger Weise von wirklich existierenden Problemen
ab.
| |
 |
all content
copyright ©
Salamanderland |
 |