Salamanderland 

Philosophie

Über die Gründe von Tierhaltung durch den Menschen kann in unterschiedlichste Richtungen diskutiert und spekuliert werden. Was bleibt, ist das offensichtliche Bedürfnis, sich mit Tieren zu beschäftigen. Die Motive dazu sind mannigfaltig.

Tatsächlich dürfte es keine Zivilisation geben, die keinerlei Tierhaltung betrieben hat oder betreibt. Es scheint also so etwas wie ein "Menschenrecht" auf ein Zusammenleben mit Tieren zu existieren.

Das Salamanderland entstand ursprünglich selbstverständlich auch aus dem Wunsch, eine emotionale Befriedigung aus der Beschäftigung mit der als "Heimtier" eher ungewöhnlichen Ordnung der Schwanzlurche zu ziehen.

Schon bald stellte sich für uns heraus, dass der Wissensstand über diese Tiergruppe bemerkenswert gering war und ist. Woraus ein Spannungsfeld erwächst: Auf der einen Seite das Bedürfnis und der Wunsch, diese Tiere zu pflegen, auf der anderen Seite erhebliche Lücken im Wissen um das Wie dieser Pflege.

Hierin sieht das Salamanderland einen wesentlichen Zweck seiner Arbeit: Das Wissen über die physiologischen Bedürfnisse von Schwanzlurchen zu vertiefen und insbesondere durch Vermittlung dieser Erkenntnisse deren Haltung in institutionellen Einrichtungen und Liebhaberhand immer weiter zu verbessern.

Diese von uns erarbeiteten Daten werden auch von den gesetzgebenden Körperschaften herangezogen. Wir versuchen, teilweise durchaus erfolgreich, die entsprechenden Bestimmungen zum Vorteil der Tiere zu beeinflussen. Ein Versuch, der nicht konfliktfrei ablaufen kann.
Beabsichtigt doch die Behörde mit Hilfe der Tierschutzgesetze vor allem die Bedürfnisse des menschlichen Betrachters einer Tierhaltung zu befriedigen. (Es ist schwierig, einem Nichtfachmann zu erklären, dass ein bestimmter Molch sich in einer dunklen, kühlen, feuchten und überdies extrem engen Röhre "wohler fühlt", als im hübsch bepflanzten, Licht durchfluteten Großterrarium). Das Kriterium des "Wohlgefühls" ist ein höchst subjektives und bedarf, auf Schwanzlurche angewandt, eingehender Studien, die belegen können, welchen Aufenthaltsort die Tiere aus eigenem Antrieb wählen oder unter welchen Bedingungen eine optimale Entwicklung möglich wird. Derartige Studien sind allerdings bisher überaus rar.
Ein weiteres Kriterium für den Gesetzgeber sind einfach nachvollziehbare und kontrollierbare Daten. Bei der komplexen Materie konnte es nicht ausbleiben, dass das Kontrollierbare sich letztlich auf die äußeren Dimensionen eines rechteckigen Glaskubus reduzierte. Das Fatale an der Vorgehensweise ist allerdings, dass bei der Konzentration auf eine weitgehend vernachlässigbare Größe, die eigentlich limitierenden Faktoren (Mikroklimate, Struktur, chemische Beschaffenheit etc.) unberücksichtigt bleiben. Die Einhaltung der derzeit geltenden Tierschutzbestimmungen illusioniert daher bloß in vielen Fällen eine für das Tier adäquate Unterbringung.
Problematisch sind die einschlägigen europäischen Vorschriften unter anderem auch deshalb, da sie- wie jedes Gesetz- wortgetreu eingehalten werden müssen. Nun stellen die betreffenden Texte allerdings den jeweiligen Wissensstand der Autoren zum Zeitpunkt des Erlassens dar und verhindern weitgehend künftige Experimente, um dieses Wissen erweitern zu können. Trotz vielfacher Hinweise auf diese Problematik, scheint es gegenwärtig nur schwer möglich, hier eine gesetzeskonforme Methode zu finden. Zu fundamentalistisch erscheinen die Standpunkte.
Da hierdurch allerdings die ursprünglich zweifellos ehrliche Absicht, den Tieren bessere Lebensbedingungen zu schaffen, eindeutig konterkariert wird, sind wir im
Salamanderland zuversichtlich, dass in absehbarer Zeit hier begonnen werden wird, Vernunft bezogene Lösungen zu finden.

Einen weiteren Problemkreis stellen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen dar, sind sie doch in erster Linie auf den (illegalen) Tierhandel fokussiert. Nun stellt es kein besonderes Geheimnis dar, dass der Handel etwa mit heimischen Schwanzlurchen so gut wie nicht existiert und der inländische Jahresbedarf beispielsweise an Teichmolchen mehr als ausreichend aus einem einzigen Tümpel beschafft werden könnte! Der artenschutzrechtliche Individualschutz von Einzelexemplaren derart hochproduktiver Arten, wie etwa der Wassermolche, ist schlicht unsinnig. Bedenklich, sogar gefährlich ist diese Form des gesetzlichen Schutzes allerdings dann, wenn er von den tatsächlichen Gefährdungsursachen unserer heimischen Amphibien (Habitatverlust durch Landwirtschaft, Fischerei etc.) ablenkt.
Um es plaktiv auszudrücken: Die Kriminalisierung von ein paar Kindern, die sich eine Handvoll Kaulquappen oder Molchlarven aus einem Tümpel holen, wird den betreffenden Arten NICHT beim Überleben helfen!
Hier schießt man mit Kanonen auf Spatzen und obendrein in die verkehrte Richtung!
Diese Ansichten von Artenschutz treiben seltsame Blüten: Es gibt eine ganze Reihe vorgeblich seriöser Studien, die auch von den Behörden verwendet werden, die bestimmte Schwanzlurcharten als "vom Tierhandel gefährdet" einstufen. Das, obwohl nachweislich noch kein Tier der betreffenden Arten tatsächlich bisher im Handel aufgetaucht ist. (z.B.: Neurergus microspilotus, Neurergus crocatus, Lyciasalamandra etc.) 
Die Verbreitung solcher Verfälschungen lässt Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Autoren aufkommen und lenkt in unzulässiger Weise von wirklich existierenden Problemen ab.


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